Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
  • Startseite
  • [Default]
    Der Schornsteinfeger
    • Aufgaben
  • [Default]
    Dienstleistungen
    • Thermografie
    • Luftdichtheitsmessung
    • Solarenergie
    • Online Energiecheck
    • Umweltschutz
    • Energieausweis
    • Beratung
    • Brandsicherheit
    • Rauchwarnmelder
  • [Default]
    Informationen & Aktuelles
    • Gesetze und Verordnungen
    • Rauchwarnmelder
  • [Default]
    über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt
Anmelden



Kennwort vergessen ?
Lade

Links

Globe Fire

weitere Links Bild weiterlesen

Unauffällige Lebensretter

  Rauchmelder retten Leben!

Glückstour

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.

Ihre Werbung auf unserer Seite

Erweitern Sie Ihre Werbereichweite um neue Kunden anzusprechen.

Banner - GroSa eGbR

 

GroSa eGbR

Schornsteinfegerarbeiten

Maik Groth & Marian Saß

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihre Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Sie befinden sich hier: Startseite >> Energienews >> Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen kurz nach Einzug

Energienews

>> zurück

08.09.2018

Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen kurz nach Einzug

Der Fall

Als eine Familie ihren Neubau bezog, waren etliche Handwerkerleistungen noch nicht erbracht – so zum Beispiel das Anbringen des Außenputzes an der Fassade, Pflasterungsarbeiten und das Verlegen eines Rollrasens. Weil die Unternehmen in einem bereits bewohnten Objekt tätig waren, wollten die Steuerzahler den Lohnkostenanteil der Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt verwies darauf, dies sei bei neu errichteten Objekten grundsätzlich nicht möglich. Und genau darum handle es sich hier. Dass die Familie bereits eingezogen sei, ändere nichts an der Rechtslage.

Das Urteil

Die Richter verwiesen die Steuerzahler auf den engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Arbeiten mit der Neubaumaßnahme. Diese machten eine Anerkennung der Handwerkerleistungen durch den Fiskus unmöglich. Das treffe sowohl auf die Anbringung des Fassadenputzes als auch auf die Gestaltung der Außenanlagen zu. Der Fall ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung derzeit vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 53/17) anhängig.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


6. November 2026
Strom-VKG-Ausschreibung: Batteriespeicher gehen leer aus
weiterlesen


6. November 2026
Kommunen lassen Po­ten­zi­al der So­lar­ther­mie un­ge­nutzt
weiterlesen


5. November 2026
Gründächer im Test: Das sind die neuen Erkenntnisse bei Starkregen
weiterlesen


5. November 2026
Kalorische Kühl­sys­te­me: Po­ten­zia­le und Hür­den für nach­hal­ti­ge Küh­lung
weiterlesen


4. November 2026
Heizungsoptimierung: Ho­he Ein­spar­po­ten­zia­le oh­ne gro­ße Um­bau­ten
weiterlesen




alle News weiterlesen
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung